Mariä Himmelfahrt
Gesetzlich Fest
Mariä Himmelfahrt am 15. August feiert die Aufnahme Marias in den Himmel. In Bayern (in überwiegend katholischen Gemeinden) und im Saarland ist es ein gesetzlicher Feiertag.
Das Fest gehört zu den ältesten Marienfesten der Kirche. In Bayern gilt er nur in Gemeinden, in denen mehr als 70% der Bevölkerung katholisch ist.
- Kräuterweihe – Kräutersträuße werden in der Kirche gesegnet
- Marienprozessionen
- Gottesdienste